Saubere Luft – Luftqualität geht uns alle an

Eines unserer Grundbedürfnisse ist saubere, klare Luft zum Atmen. Doch nur, wenn sie frei von Schadstoffen ist, können gesundheitliche Schäden und daraus sogar resultierende Todesfälle vermieden werden. Um auf dieses Ziel hin zu wirken, bestehen zahlreiche nationale und internationale Regelungen mit klar definierten Vorgaben und Grenzwerten. Damit stellt die Verbesserung der Luftqualität auch eine tragende Säule des Umwelt-, Boden- und Klimaschutzes dar.

Aktuelle Auswertungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass die Emissionen von Luftschadstoffen in Deutschland seit Jahrzehnten sinken und die Luftqualitätsgrenzwerte in Deutschland 2021 nahezu überall eingehalten wurden.

Dabei stammen die Emissionen von Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub größtenteils aus der stationären Verbrennung und dem Verkehr. Die NMVOC-Emissionen (flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) hingegen stammen weitestgehend aus der Lösemittel-Anwendung. Die Gesamtstaub-Emissionen wiederum werden von Verbrennungs- und Industrieprozessen dominiert, was sich teilweise auch auf die Feinstäube überträgt. Die Ammoniak-Emissionen stammen fast ausschließlich aus der Landwirtschaft.

Trotz der oben genannten positiven Tendenz bedarf es jedoch auch weiterer Anstrengungen zur Luftreinhaltung, nicht zuletzt, da sich Gesellschaft, Technik und Technologie ständig fortentwickeln und quasi tagtäglich neue Herausforderungen stellen.

Überdies werden immer wieder neue Maßnahmen notwendig sein, um einen höheren Gesundheitsschutz, die Verringerung der Krankheitslast und die angepassten Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) perspektivisch zu erreichen. Im September 2021 hat die WHO die seit 2005 geltenden Leitlinien für die Luftqualität mit neuen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden strengeren Richtwerten veröffentlicht. Im Detail wird eine deutliche Absenkung der Grenzwerte empfohlen, um den Gesundheitsschutz zu erhöhen:

  • Stickstoffdioxid: Absenkung von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, wie in der EU derzeit vorgeschrieben, auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter.
  • Feinstaub - PM2.5: Absenkung von 10 auf 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft; EU-weit gelten zurzeit 25 Mikrogramm.
  • Feinstaub - PM10: Absenkung von 20 auf 15 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft; EU-Grenzwert zurzeit 40 Mikrogramm.

In dem Zuge ist zu erwarten, dass die zunächst unverbindlichen WHO-Empfehlungen im dritten Quartal 2022 auf EU-Ebene in die Aktualisierung der EU-Luftqualitätsnormen einfließen und damit dann verbindlichere Auswirkungen auch auf Deutschland haben werden.

Unabhängig von künftigen Grenzwerten kann jedoch schon heute jeder Einzelne aktiv zur Luftreinhaltung beitragen – sowohl im privaten wie auch im geschäftlichen Umfeld. Das beginnt bereits damit, bei allen Wegstrecken zu überlegen, ob sie wirklich notwendig sind und wenn ja mit welchem Verkehrsmittel sie zurückgelegt werden oder ob sich eine Fahrgemeinschaft anbietet. Weitere Möglichkeiten ergeben sich durch bewussteren Umgang mit jeglichen Energiequellen, sei es durch intelligente Lastmanagements oder energiesparende Gebäudesanierungen. Denn jede nicht verbrauchte Kilowattstunde muss auch nicht zur Verfügung gestellt werden. Aber auch Abfallvermeidung oder zumindest -reduzierung beziehungsweise das Verwenden emissionsarmer Stoffe leisten ihren Anteil, nicht zuletzt sogar der Vorzug für regionale Produkte, für die keine langen Transportwege zurückgelegt werden müssen. Ohne Zweifel bringt so das Einbetten dieser vielen kleinen Maßnahmen in das Alltagsleben und die wirtschaftliche Tätigkeit – hier dann im größeren Rahmen, zum Beispiel durch den Einbau emissionsmindernder Filter oder die konsequente Umsetzung von Energiemanagementsystemen – über den sich daraus summierenden Gesamteffekt betrachtet einen wirkungsvollen Beitrag für die Luftqualität. Damit einhergehende finanzielle Vorteile und der Imagegewinn sind mit Sicherheit für jedes Unternehmen willkommene Nebeneffekte.

Neben den allgemeinen Bestrebungen zur Minimierung der Emissionen von Luftschadstoffen im Sinne des globalen Umwelt- und Gesundheitsschutzes spielen auf nationaler Ebene die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, und der Bundes-Immissionsschutzverordnung für genehmigungsbedürftige Anlagen eine wichtige Rolle.

Die TA Luft wurde im vergangenen Jahr zur Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben überarbeitet und trat am 01.12.2021 mit zahlreichen neu aufgenommenen oder verschärften Grenzwerten in Kraft. Sie ist in Deutschland das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Luftschadstoffeinträgen aus immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen. Besonderes Augenmerk erfahren Emissionen von gesundheitsschädlichen Stoffen, die krebserzeugend, keimzellschädigend oder reproduktionstoxisch sind beziehungsweise bei denen der Verdacht auf eine entsprechende Wirkung besteht. Neu aufgenommen sind nun auch Geruchsbelastungen und Feinstaubemissionen, die von Tierhaltungsanlagen ausgehen können. Neben den Anforderungen an derartige Neuanlagen werden jedoch auch Ansprüche an den Stand der Technik von Altanlagen festgeschrieben.

Erste Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Auslegung der neuen TA Luft gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).

Neben wichtigen gesundheitlichen Aspekten hat saubere Luft positive Auswirkungen für fruchtbare Böden und damit auf die gesamte Klimasituation. Aus schadstofffreier Luft können keine sauren Regen verursachenden Stoffe gewaschen werden, die zu Bodenverschmutzung und damit einhergehend zu Vegetationsverlusten führen. Und damit schließt sich auch der Kreis: Die viel zitierte „Grüne Lunge“ produziert wertvolle saubere gesunde frische Luft.